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Stellenbeschreibung für
Pflegeassistent (m/w/d)

Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen helfen pflegebedürftigen Menschen bei der Körperpflege, beim Ankleiden, bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und motivieren sie zu Bewegung. Sie betreuen hilfsbedürftige Menschen auch in ihrem Alltag und wirken z.B. bei tagesstrukturierenden Maßnahmen mit oder unterstützen sie bei der Pflege der Wohnräume und der Versorgung von Haustieren. Auf Anweisung von Pflegefachkräften messen sie Vitalwerte wie Blutdruck, Puls und Körpertemperatur von Patienten, führen Blutzuckerkontrollen durch oder verteilen und verabreichen Medikamente. Sie beobachten den Zustand von Patienten und ziehen bei Krisensituationen Pflegefachkräfte hinzu. In lebensbedrohenden Situationen leiten sie lebensrettende Sofortmaßnahmen ein. Auch die Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Bezugspersonen kann zum Aufgabengebiet gehören. Durchgeführte Pflegemaßnahmen, ermittelte Werte sowie ihre eigenen Beobachtungen halten Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen in der Pflegedokumentation fest.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:
Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen finden Beschäftigung
  • in Krankenhäusern
  • in Alten- und Pflegeheimen
  • bei ambulanten Pflegediensten
  • in Tageskliniken und -pflegestätten
  • in Wohngemeinschaften für pflegebedürftige
    Menschen
  • in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • bei kirchlich-sozialen Diensten
Arbeitsorte:
Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen arbeiten in erster Linie
  • in Patientenzimmern
  • in Büroräumen und Stationszimmern
  • in Gemeinschaftsräumen von Heimen und Wohngemeinschaften

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Privatwohnungen pflegebedürftiger Personen

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Ausbildung wird i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:
  • Einfühlungsvermögen (z.B. im Umgang mit Patienten und Angehörigen)
  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei der Verteilung und Verabreichung von Medikamenten auf Anweisung von Pflegefachpersonen)
  • Psychische Stabilität (z.B. bei der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen)
  • Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Umbetten von Patienten)
  • Verschwiegenheit (z.B. im Umgang mit Patientendaten)
Schulfächer:
  • Ethik (z.B. für die Anwendung von ethischen Grundsätzen in der Pflege)
  • Biologie (z.B. um die biologischen Vorgänge bei Krankheit und Heilung zu verstehen)
  • Chemie (z.B. um die Zusammensetzung und Wirkungsweise von Desinfektions- und Reinigungsmitteln nachvollziehen zu können)
  • Deutsch (z.B. beim Führen von Pflegeprotokollen oder für das Erklären von Pflegemaßnahmen)
  • Mathematik (z.B. um Pflegeleistungen abzurechnen)

Was verdient man in der Ausbildung?

Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe ist durch Gesetze und Verordnungen der Länder geregelt. In vielen Bundesländern besteht ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung.


Mit freundlicher Unterstützung durch die BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (BA) www.berufenet.arbeitsagentur.de - Stand 30.08.2018

Kooperationspartner Schulen

Stadt Versmold und Umgebung Kooperationen Versmold und Umgebung
Stadt Halle (Westfalen) Kooperationen Halle (Westfalen)