Nein. Sollte der Unterricht nicht anderweitig von der Berufsschule (z.B. durch Lernplattformen, E-Mails, elektronische Hausaufgaben etc.) gewährleistet werden können, muss der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb erscheinen.
Wenn die Berufsschule Lernformate anbietet, die auch ohne Anwesenheit in der Schule möglich sind, muss der Betrieb dem Auszubildenden die Zeit einräumen, sich mit Hilfe dieser Formate den Lerninhalt anzueignen.
Häufig findet derzeit von der Berufsschule vorgegebenes Homeschooling statt. Dafür stellt der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden frei. Der Auszubildende bekommt Aufgaben aus der Berufsschule, erarbeitet diese zu Hause und schickt sie dann an den Berufsschullehrer. Sollte der Auszubildende zuhause nicht die technischen Möglichkeiten haben, kann der Ausbildungsbetrieb in der Regel auch im Betrieb Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, um das Homeschooling zu ermöglichen.